Einreise, Visum und Zoll in Neuseeland

Einreise, Visum und Zoll in Neuseeland

Einreise und Visa

2019 wird das NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) System in Neuseeland eingeführt. Demnach wird ab dem 01. Oktober 2019 eine elektronische Einreiseerlaubnis (NZeTA) und ein International Visitor Conservation and Tourism Levy benötigt, um auf dem Luft- oder Seeweg nach Neuseeland einzureisen. Das gilt auch für Transitreisende.

Die Beantragung erfolgt über die Einreisebehörde und sollte spätestens 72 h vor Abreise erledigt sein.

Für die Beantragung benötigen Sie:

  • einen gültigen Reisepass
  • eine gültige Kreditkarte
  • Ihre E-Mail Adresse.

Das Durcharbeiten des online-Antragsformulars (auf Englisch) dauert etwa 7 Minuten. Die Gesamtkosten für NZeTA und das Visitor Conservation and Tourism Levy betragen 47 NZD (27 EURO) pro Antragsteller. Die NZeTA ist für bis zu 2 Jahre gültig und berechtigt zu beliebig vielen Einreisen innerhalb dieses Zeitraums, wobei sich Reisende jeweils maximal 90 Tage am Stück im Land aufhalten dürfen.

Ebenso neu erhoben wird eine Touristenabgabe (International Visitor Conservation and Tourism Levy) in Höhe von 35 NZD. Diese Abgabe wird nach Aussage der neuseeländischen Einwanderungsbehörde ausschließlich für Umweltschutzprojekte eingesetzt.

Zoll

Die Zollvorschriften bei der Einreise nach Neuseeland sind sehr streng. So ist die Einfuhr von Lebensmitteln, insbesondere Obst, strengstens verboten. Ein nicht deklarierter Apfel kann zur Geldstrafe führen. Und auch Outdoor-Ausrüstungsgegenstände müssen komplett sauber sein, um keine Reste von Erde, Saaten etc. ins Land einzuführen. Reinigen Sie also insbesondere Ihre Wanderschuhe, die Sie am besten auf dem Flug anziehen, mit besonderer Sorgfältigkeit von Dreck und Schlamm. Bei Nichtbeachtung werden hohe Strafen fällig, mindestens 400,00 NZD (ca. 240 €). Eine sorgfältige Information vorab beim Neuseeländischen Zoll kann helfen, Problem zu vermeiden!